Überspannungsschutz im Wohnungsbau - Pflicht oder nicht?

Der neue Fernseher, die Photovoltaik Anlage, Ferienfotos auf dem Computer oder die elektrische Steuerung der Fensterstoren. Eine Überspannung kann innert Sekunden erhebliche Schäden verursachen.

Immer wieder stellte sich im Wohnungsbau die Frage, ob eine Überspannungs Schutzeinrichtung installiert werden muss oder nicht. Diese Unsicherheit wurde mit der SN 411000 Niederspannungs-Installationsnorm NIN 2020, Kapitel 4.4.3, klar geregelt.

Was gilt seit dem 1. Januar 2020?

Auf eine Überspannungs-Schutzeinrichtung darf nur verzichtet werden, wenn:
Der Wert der elektrischen Anlage kleiner ist als das 50-fache der Kosten für die Installation des Überspannungsschutzes am Anlage-Einspeisepunkt. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, ist der Einbau vorgeschrieben

Beispiel

Wert der elektrischen Anlage: CHF 50'000

1/50 der elektrischen Anlage: CHF 1'000

Liegt der Preis der Überspannungs-Schutzeinrichtung inklusive Installation am Anlage-Einspeisepunkt unter CHF 1'000, muss sie installiert werden. In der Praxis sind die Kosten der elektrischen Anlage meist um ein Vielfaches höher als das 50-fache der Kosten einer Überspannungs-Schutzeinrichtung am Anlage-Einspeisepunkt. Damit ist der Einbau im Wohnungsbau in den meisten Fällen obligatorisch.

Fazit

Überspannungsschutz ist heute nicht nur eine sinnvolle Investition zum Schutz Ihrer Werte, sondern in der Regel auch eine normative Pflicht.

 

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